Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrag für die cloud-basierte Lösung für Home- und Officeautomatisierung Zip the Fish™.

Stand: 08. Juni 2016

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Zip the Fish GmbH (weiter „Lieferant“ genannt), mit Sitz- und Verwaltungsadresse: 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83-85, Haus 1, 1. Stock, Büro Nr.1 und ihren Kunden (Vertragspartner und Benutzer der Cloud-basierten Dienstleistungen für Home- und Officeautomatisierung, Zip the Fish™).

Korresprondenzadresse des Lieferanten:

Zip the Fish GmbH

Gumpendorferstraße 83-85, Haus 1, 1. Stock, Büro 1
1060 Wien
Austria
Tel.: +43-(0)1-3071027
Fax.: +43-(0)1-30710279
E-Mail: info@zipthefish.com

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verpflichtend für den Lieferanten und den Kunden. Der Kunde bestätigt seine Zustimmung durch das Unterzeichnen der Nutzungsvereinbarung.

1.3. Die vorliegenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der Lieferant gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

1.4. Von den AGB abweichende Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden sind nur gültig, wenn sie in Schriftform erfolgen.

2. Nutzungsvertrag

2.1. Der Lieferant schließt mit dem Kunden einen schriftlichen Vertrag, weiter Nutzungsvertrag genannt, ab. Der Nutzungsvertrag samt AGB tritt mit der Unterschrift durch beide Vertragspartner auf der Nutzungsvereinbarung in Kraft. Der genaue Umfang der vom Lieferanten zu erbringenden Dienstleistungen wird in der Nutzungsvereinbarung festgelegt.

2.1.1. Der Nutzungsvertrag besteht aus den folgenden, voneinander nicht zu trennenden Teilen:

  • Nutzungsvereinbarung
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten;
  • unterzeichnete zusätzliche Vereinbarungen und Anhänge;
  • Abnahmeprotokoll für die installierte Ausrüstung;

2.2. Für Verbraucher: Dem Kunden steht gem. § 3 KSchG/ §11 FAGG ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung zu. Der Rücktritt muss dem Lieferanten innerhalb dieser Frist schriftlich mitgeteilt werden. Beginnt der Lieferant auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während des Laufes der Rücktrittsfrist mit seiner Vertragserfüllung, verliert dieser das Rücktrittsrecht.

2.3. Der Lieferant behält sich das Recht vor die Verlängerung eines Nutzungsvertrags nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder den Abschluss weiterer Nutzungsverträge , sowie auch den Anschluss des Kunden an die Netzinfrastruktur (Cloud), die Aktivierung der Dienstleistung oder die Wiederherstellung eines schon unterbrochenen Zugangs auf Wunsch des Kunden zur Cloud unter folgenden Bedingungen zu verweigern:

2.3.1. Sollte der Kunde die vom Lieferanten für die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung benötigten Daten und/oder Unterlagen nicht vorlegen;

2.3.2. Sollte der Kunde überfällige Forderungen des Lieferanten nicht fristgerecht bezahlen oder sollten Vertragsverletzungen bezüglich des gleichen oder eines anderen Vertrages mit dem Lieferanten vorliegen;

2.3.3. Sollte die angebotene Dienstleistung, die Ausrüstung oder Teile der Ausrüstung in unangebrachter Art und Weise und/oder nicht in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Nutzungsvertrag samt AGB oder auf eine dem Gesetz widersprechende Weise benutzt werden;

2.3.4. Sollte der Kunde die Bewilligung zur Systemnutzung des Lieferanten unbefugt an Dritte weitergeben;

2.3.5. Sollte der Kunde unbefugten Zugang zu einer Dienstleistung oder zur Ausrüstung des Lieferanten erlangt haben oder versuchen zu erlangen, die von den Vereinbarungen des Nutzungsvertrages nicht umfasst ist

2.3.6. Sollte es technisch nicht möglich sein, die vom Kunden gewünschte Dienstleistung bzw. Änderungen zu einer bereits vereinbarten Dienstleistung zu liefern.

2.4. Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei hat keine der Vertragsparteien das Recht Teile oder die Gesamtheit ihrer Rechte und Pflichten laut diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder laut dem Nutzungsvertrag einer dritten Seite zu übertragen. Eine Übertragung von Rechten seitens des Lieferanten an ein verbundenes Unternehmen im Sinne des ABGB, KSchGB, UGB benötigt keine Zustimmung der anderen Vertragsseite.

3. Dienstleistungen

3.1. Der Lieferant hat folgenden Tätigkeiten in Bezug auf die Organisation, Planung, Montage und die Konfigurierung des Systems für die Automatisierung in dem Objekt des Kunden zu erbringen:

3.1.1. Details zu Abonnementtarif, Lieferung, Montage, Konfigurierung, Inbetriebnahme sowie laufende Serviceleistungen werden in der Nutzungsvereinbarung samt Anhängen aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen festgelegt;

3.1.2. Der Lieferant stellt dem Kunden den Zugang zu seiner Netzinfrastruktur (Cloud) für die Fernsteuerung und Kontrolle des Objekts laut Nutzungsvertrag mittels einem oder mehrerer Benutzernamen und Passwörter für die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung.

3.1.3. Der Lieferant verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte Software zu warten und entsprechend den technischen Erfordernissen Updates zur Verfügung zu stellen.

3.1.4. Der Lieferant ist verpflichtet den Kunden je nach Vereinbarung laut Nutzungsvertrag über Vorfälle im kontrollierten Objekt – per SMS auf eine von Kunden angegebene Telefonnummer und/oder per E-Mail an eine vom Kunden angegebene E-Mail - Adresse oder auf eine andere vereinbarte Weise zu benachrichtigen.

3.2. Aktivierung der Dienstleistung

3.2.1. Der Lieferant nimmt die Erstkonfiguration der Ausrüstung nach einer vom Kunden bestätigten Vorgabe vor – Anlernen, Visualisierung und Benennung der Verwaltungspunkte und Erstellung von Verwaltungs-/Kontrollzugängen.

3.2.2. Der Lieferant unternimmt die notwendigen Schritte um dem Kunden den im Nutzungsvertrag festgelegten Zugang zur Netzinfrastruktur (Cloud) und die Aktivierung laut Nutzungsvertrag für die jeweilige Dienstleistung zu verschaffen.

3.2.3. Die erstmalige Verbindung an die Netzinfrastruktur (Cloud) des Lieferanten und die Verschaffung des Zugangs zur Dienstleistung wird vom Lieferanten hergestellt.

3.2.4. Die erstmalige Verbindung an die Netzinfrastruktur (Cloud), die Verschaffung des Zugangs zur Dienstleistung, sowie die Installation und Konfigurierung der Ausrüstung für die Benutzung der Dienstleistung wird in einem Protokoll festgehalten, das die Erfüllung der Vorgabe des Kunden bestätigt und vom Lieferanten oder einem beauftragten Vertreter und dem Kunden (oder seinem Vertreter) unterzeichnet wird.

3.2.5. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung der vereinbarten Arbeiten gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Lieferant verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich ist, kann der Lieferant die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung eine Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist der Lieferant berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Lieferanten angefallenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzten.

Stellt der Lieferant fest, dass die Unmöglichkeit der Ausführung auf Gründe zurückzuführen ist, die in seinem Bereich liegen wird das Vertragsverhältnis beendet. In diesem Fall werden im Voraus bezahlte Beträge für das vereinbarte Abonnement rückerstattet.

3.3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden

3.3.1. Der Kunde verpflichtet sich, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person an dem, in der Nutzungsvereinbarung bestimmten Termin für die erstmalige Verbindung an die Netzinfrastruktur (Cloud) und für die Verschaffung des Zugangs zur Dienstleistung im Objekt anwesend ist. Eine bevollmächtigte Person ist eine Vertretung, die während der Erstinstallation, der Konfigurierung, des Anschließens und der Zugangsverschaffung den Kunden vertreten kann und den Installationsort, der für die Benutzung der Dienstleistung notwendigen Ausrüstung vorgesehen ist, genau anzeigen kann, sowie auch das Protokoll im Auftrag des Kunden unterschreiben darf.

3.3.2. Der Kunde verpflichtet sich die, für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Lieferanten erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse und sonstige Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für die Einhaltung der vom Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Der Kunde ist für allenfalls notwendige besondere Sicherheitsvorkehrungen in seinem Objekt selbst verantwortlich.

3.3.3. Der Kunde verpflichtet sich die, für den Zugang zur Netzinfrastruktur und die Aktivierung der Dienstleistung notwendige funktionierende Kommunikationsinfrastruktur auf eigene Kosten und eigenes Risiko bereitzustellen. Diese muss über eine aktiv funktionierende, ununterbrochene Internetverbindung verfügen. Diese muss über einen, mit Ethernet-Interface ausgestatteten Router verfügen, der mit einem nicht besetzten LAN-Kabelport (RJ45) für DHCP (Dynamic Host Configuration Protokol) konfiguriert ist und einen Zugang zu https://cloud.zipthefish.com über den Standardport 443 hat.

Der Kunde hat für das Vorhandensein einer ausreichenden Stromversorgung (220-240V, 50Hz) zu sorgen.

4. Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde hat das Recht die Dienstleistung laut den Vereinbarungen des Nutzungsvertrages und den vorliegenden AGB zu benutzen.

4.2. Sind für die Installation der Ausrüstung in dem im Nutzungsvertrag angeführten Objekt Zustimmungserklärungen Dritter notwendig, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Schritte zur Erlangung der Berechtigungen zu unternehmen.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich den Lieferanten binnen 3 Tagen ab dem Eintritt, schriftlich über jegliche Änderungen bezüglich seines Namens, seiner Adresse oder anderer Umstände, die Einfluss auf den Nutzungsvertrag haben, zu informieren. Allenfalls ist ein Nachweis darüber zu erbringen.

4.4. Äußert der Kunde den Wunsch die Dienstleistung in einem anderen Objekt an einer neuen Adresse zu nutzen, so ist der Lieferant spätestens 14 Tage vor der geplanten Änderung des Nutzungsortes zu informieren. Für die einmalige Planung und Konfigurierung des Automatisierungssystems im neuen Objekt ist eine Gebühr fällig, wenn dies in der Preisliste des Lieferanten oder im Nutzungsvertrag vorgesehen ist.

4.5. Eine Beendigung der Nutzung der Dienstleistung seitens des Kunden aufgrund einer Beendigung der Nutzung des Objekts innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befreit ihn nicht von den Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag, insbesondere zur Bezahlung der Abonnementgebühren.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich für die Zwecke der Nutzung der Dienstleistung ausschließlich Ausrüstung, die vom Lieferanten geliefert oder zugelassen wurde zu benutzen. Benutzt der Kunde eine nicht vom Lieferanten gelieferte oder zugelassene Ausrüstung, die eine Störung bei der Netzinfrastruktur (Cloud) verursacht, trägt der Kunde die Verantwortung für den Schaden, der beim Lieferanten oder einem Dritten durch diese vertragswidrige Nutzung In den hier erwähnten Fällen trägt der Lieferant keine Verantwortung für eine verschlechterte Qualität der Dienstleistung, sowie für einen Schaden, der dem Kunden und seinem Besitz widerfahren ist.

4.7. Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Entgelt für alle Dienstleistungen laut dem Nutzungsvertrag samt Anhängen und den vorliegenden AGB zu bezahlen.

4.8. Der Versand der für die Nutzung der Dienstleistung notwendigen Komponenten wie Programmträger, Geräte usw. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Vom Kunden gewünschte Schulungen und Erklärungen zur Nutzung der Dienstleistung werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.9. Der Kunde verpflichtet sich den Lieferanten über Störungen bei der Dienstleistung unverzüglich zu informieren. Der Lieferant haftet nicht für Schäden des Kunden, die aufgrund einer verspäteten Störungsmeldung entstehen.

4.10. Der Kunde darf die Dienstleistung nicht für Tätigkeiten und Zwecke benutzen, die vom Gesetz oder vom Lieferanten untersagt sind. Dem Kunden ist es weiters untersagt:

4.10.1. Versuche zu unternehmen, um an persönliche und vertrauliche Benutzernamen und/oder Passwörter von anderen Kunden zu gelangen und/oder diese zum eigenen Nutzen zu verwenden;

4.10.2. Im Rahmen der Netzinfrastruktur (Cloud) des Lieferanten ohne das Einverständnis des Eigentümers und Nutzers eines Objekts und des Lieferanten Versuche zu unternehmen in das System eines anderen Objekts einzugreifen oder Versuche Informationen aus dem System eines anderen Objekts zu beziehen;

4.10.3. Versuche zu unternehmen um an den Programmcode der installierten Software der Ausrüstung zu gelangen oder den Code zu entschlüsseln, sowie auch eine Änderung daran oder Verfügung darüber herzustellen mit der Absicht Dritten einen Zugang zur Software zu verschaffen oder über die Software auf jegliche Weise zu verfügen;

4.10.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf und bei genügenden Gründen zur Annahme seitens des Lieferanten, dass Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag verletzt wurden, selbigem oder seinen Vertretern einen Zugang zur Überprüfung der Ausrüstung zu gewähren.

4.10.5. Der Kunde verpflichtet sich den Lieferanten umgehend darüber zu informieren, wenn er den Verdacht hat, dass seine privaten Zugangsdaten manipuliert wurden oder dass unberechtigte Dritte Zugang zu seinen Daten erlangt haben.

5. Rechte und Pflichten des Lieferanten

5.1. Für die Zwecke des Aufbaus, der Wartung und Instandhaltung oder der Erneuerung der Netzinfrastruktur (Cloud) steht dem Lieferanten das Recht zu, nach vorheriger Verständigung vorübergehend den Zugang des Kunden zum System zu sperren.

5.2. Der Lieferant hat das Recht im Falle, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, die mit der Nutzung und/oder der regelmäßigen Bezahlung der Dienstleistung verbunden sind, den Zugang des Kunden zur Dienstleistung zu sperren. Der Zugang wird wieder freigegeben, nachdem der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die vom Kunden im Voraus bezahlten Gebühren, die für die Zeitdauer des gesperrten Zugangs anfallen, unterliegen keiner Rückerstattungspflicht.

5.3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen in der technologischen Vorgehensweise und dem Umfang der gelieferten Dienstleistung zur Systemverbesserung vorzunehmen.

5.4. Im Falle eines Ausfalls des beim Kunden installierten Systems oder einer verschlechterten Qualität der gelieferten Dienstleistung kann der Lieferant oder eine von ihm bevollmächtigte Person/Unternehmen/Institution einen Zugang zum Objekt, in dem die Dienstleistung benutzt wird, verlangen. Der Kunde ist darüber rechtzeitig zu informieren. Sollte der Kunde in diesem Fall einen Zugang zum Objekt nicht gewährleisten, so entfällt seitens des Lieferanten jegliche Verantwortung für allenfalls entfallende Dienstleistungen und entstehende Schäden.

5.5. Der Lieferant verpflichtet sich seine Dienstleistung 24 Stunden, Tag und Nacht, 7 Tage die Woche bereitzustellen außer in den Fällen von unüberwindbaren Hindernissen oder in den Fällen, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen wurden.

5.6. Der Lieferant verpflichtet sich in Kooperation mit dem Kunden allfällige Störungen innerhalb der Netzinfrastruktur (Cloud) zu beseitigen.

5.7. Sind aufgrund regelmäßig notwendiger Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder auch aufgrund einer Erweiterung der Netzinfrastruktur (Cloud) Unterbrechungen oder Einschränkung der Dienstleistungen zu erwarten, verpflichtet sich der Lieferant die Kunden rechtzeitig darüber zu informieren.

5.8. Liegen die Ursachen einer Unterbrechung der Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden im Zuständigkeitsbereich des Lieferanten, verpflichtet sich dieser die Nutzungsgebühren für jede nachgewiesene 24-stündigen Ausfallsperiode vom Beginn bis zum Beheben der Störung zu reduzieren.

6. Preise für die Nutzung der Dienstleistungen und Zahlungsarten

6.1. Die einmaligen Kosten für Organisation, Planung, Konfigurierung und Inbetriebnahme des Systems für die Automatisierung sowie die Abonnementgebühr für die Mindestlaufzeit sind bei Vertragsabschluss fällig. Die einmaligen Kosten werden bei der Beendigung des Nutzungsvertrages, unabhängig vom Grund der Beendigung nicht rückerstattet.

6.2. Die Abonnementgebühr für die Fernsteuerung und Kontrolle wird vom Kunden für einen vereinbarten Zeitraum, laut Nutzungsvereinbarung und der Preiseliste für Dienstleistungen, entrichtet. Eine bezahlte Abonnementgebühr für einen bestimmten Zeitraum wird nicht zurückerstattet, außer unter den Bedingungen lt. Punkt 3.2.5. der vorliegenden

6.3. Der Lieferant veröffentlicht die aktuellen Dienstleistungspreise auf seiner Internetseite www.zipthefish.com.

6.4. Steuern und Gebühren werden aufgrund der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet und allfällige Änderungen an den Kunden weitergeben. Bei sonstigen Änderungen, die nach Vertragsabschluss eintreten, wie etwa Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstige Kosten ist der Lieferant berechtigt die Endpreise auf der Preiseliste anzupassen und diese dem Kunden nach entsprechender Information weiter zu verrechnen. (mit Benachrichtigung per E-Mail und Information auf der Internetseite zipthefish.com).

6.5. Der Lieferant behält sich das Recht vor die Preise der gelieferten Dienstleistungen zu aktualisieren. Eine Änderung tritt nach ihrer Veröffentlichung auf seiner Internetseite www.zipthefish.com in und schriftlicher Verständigung des Kunden in Kraft.

6.6. Der Kunde hat das Recht innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe der Änderung durch den Lieferanten seinen Vertrag zu kündigen. Sollte innerhalb dieser Frist kein Gebrauch von diesem Recht gemacht werden, gelten die Änderungen als akzeptiert.

6.7. Bezahlung der Dienstleistungen:

6.7.1. Die Zahlung kann erfolgen: per Einzugsverfahren, per Kreditkarte, per Banküberweisung auf ein Konto des Lieferanten, das auf der Rechnung vom Lieferanten angeführt ist oder von diesem bekannt gegeben wurde. Bei einer bargeldlosen Zahlung gilt eine Zahlung erst am Tag des Eingangs auf dem Konto des Lieferanten als getätigt.

6.7.2. Soweit nicht vertraglich anderes vereinbart, sind die Abonnementgebühren für die Mindestlaufzeit bei Vertragsabschluss fällig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind die Abonnementgebühren einmal jährlich im Voraus zu bezahlen. Diese müssen abhängig vom Datum der Erstnutzung bis zum 30./31. des jeweiligen Vormonats auf dem Konto des Lieferanten eingelangt sein. Für den Fall, dass der Kunde aufgrund mehrerer Verträge Leistungen bezieht, darf der Lieferant eine Gesamtrechnung für alle Dienstleistungen ausstellen. Probleme mit der Zustellung der Rechnung befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der im Nutzungsvertrag vereinbarten und fälligen Entgelte.

6.7.3. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine 14-tägige Zahlungsfrist ab Fälligkeit. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht einlangen, hat der Lieferant das Recht den Zugang des Kunden zur Dienstleistung zu sperren und/ oder den Nutzungsvertrag zu kündigen.

6.7.4. Sollte eine Rechnung nicht oder nur teilweise in der Zahlungsfrist beglichen werden, werden, zu Lasten des Kunden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.

7. Haftung

7.1. Der Lieferant und die Kunden tragen jeweils die Verantwortung und haften für selbst verursachte Schäden, die aufgrund eigenen widerrechtlichen Handelns während oder aufgrund der Bereitstellung oder der Nutzung der Dienstleistung aufgetreten sind. Zwischen Unternehmer haftet der Lieferant haftet nur für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer im Falle eines Personenschadens, im Unternehmensgeschäft ausgeschlossen.

7.2. Der Lieferant trägt in folgenden Fällen keinerlei Verantwortung:

7.2.1. Soweit und solange Verpflichtungen in Folge höherer Gewalt wie. z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen und Ähnliches nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

7.2.2. Für Schäden (materielle und immaterielle), die von systemfremden Geräten verursacht wurden, die an den Verwaltungspunkt des Kunden angeschlossen sind und nicht im Voraus vom Lieferanten genehmigt und zugelassen wurden;

7.2.3. Für Schäden (materielle und immaterielle) die wegen einer verspäteten oder nicht zugeschickten Mitteilung (SMS, E-Mail u.a.) bezüglich aufgetretener Ereignisse im Objekt entstehen, wenn die Gründe der Verspätung oder des Nichtzusendens der Mitteilung nicht in der Netzinfrastruktur (Cloud) des Lieferanten liegen. E-Mail-Server, SMS-Zentralen der Mobilfunkanbieter, sowie Zentren anderer Lieferanten für die Weiterleitung der Mitteilungen sind nicht Teil der Netzinfrastruktur (Cloud) des Lieferanten. Verzögerungen mit Mitteilungen, die in diesem Bereich auftreten sind daher nicht dem Lieferanten zuzuordnen.

7.2.4. Für Schäden (materielle und immaterielle), die aufgrund von Störungen oder Unterbrechungen in der Kommunikationsinfrastruktur des Kunden aufgetreten sind;

7.2.5. Für Schäden (materielle und immaterielle), die durch inkorrektes Benutzen der Ausrüstung, d.h. auf einer Weise, die vom Hersteller nicht vorgesehen wurde und abgeklärt ist, zustande gekommen sind;

7.2.6. Für Schäden (materielle und immaterielle) als Folge technischer Störungen oder inkorrekten Funktionierens des Verwaltungspunktes oder der Ausrüstung, die nicht vom Lieferanten hergestellt wurde;

7.2.7. Für die hundertprozentige Genauigkeit und Exaktheit der errechneten Werte und/oder Statistiken des Automatisierungssystems;

7.2.8. Für Schäden (materielle und immaterielle), die durch eine verspätete Lieferung von Ausrüstung, die nicht vom Lieferanten hergestellt wurde, verursacht wurden;

7.2.9. Für Schäden (materielle und immaterielle), die als Folge einer fehlerhaften Bedienung oder Nutzung durch den Kunden entstehen

7.3. Der Kunde haftet für Schäden an der Netzinfrastruktur (Cloud) des Lieferanten, die aufgrund des Anschlusses nicht genehmigter Verwaltungspunkte und Geräte des Kunden entstanden sind.

7.4. Der Kunde haftet dem Lieferanten für Schäden, die eine direkte oder indirekte Folge der Nichterfüllung seiner Pflichten laut dem unterzeichneten Nutzungsvertrag sind.

7.5. Der Kunde trägt alle zusätzlichen (außerordentlichen) Ausgaben, die durch Eintreiben von offenen Forderungen des Lieferanten durch Dritte entstehen, sowie Ausgaben für einen Besuch der Technikerteams in den Fällen, in denen nachgewiesen werden muss, dass der Kunde durch sein Handeln gegen die Regeln der Nutzungsvereinbarung und die vorliegenden AGB agiert hat, sowie in den Fällen einer Störungsbehebung, bei der Ausrüstung, geliefert vom Lieferanten, begutachtet und wieder instandgesetzt werden muss.

8. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des Nutzungsvertrages

8.1. Der Nutzungsvertrag wird für die vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen und tritt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung in Kraft. Sollte die Dienstleistung nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit weiterhin, in stillem Einverständnis und ohne einen Einspruch durch eine der Vertragsseiten weiter ausgeführt und verwendet werden, so wandelt sich der ursprüngliche Nutzungsvertrag in einen unbefristeten Vertrag. Dieser kann von jeder der beiden Seiten mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten gekündigt werden.

8.2. Der Nutzungsvertrag kann vor Ende seiner Laufzeit bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einseitig vom Kunden aufgelöst werden:

8.2.1. Bei Nichtausführung und Verletzung wesentlicher Verpflichtungen laut dem abgeschlossenen Nutzungsvertrag durch den Lieferanten. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die angefangene Rechnungsperiode bleibt aufrecht. Als Nichtausführung wesentlicher Verpflichtungen seitens des Lieferanten, im Sinne des vorangegangenen Satzes, werden Unterlassungen folgender Pflichten gewertet:

8.2.1.1. Kein Zugang zu der im Nutzungsvertrag festgelegten Dienstleistung, für 5 (fünf) volle aufeinanderfolgende Tage, falls dies auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Lieferanten zu vertreten sind;

8.2.1.2. Eine Nichtbehebung von Störungen der Netzinfrastruktur (Cloud) gemäß den bestehenden technischen Möglichkeiten binnen 7 Tagen,

8.2.1.3. Im Falle der deutlichen Überschreitung der für die Erstinstallation vereinbarten Frist, aus Gründen die vom Lieferanten verursacht wurden und von diesem zu vertreten sind.

8.3. Der Lieferant hat das Recht in den folgenden Fällen den Nutzungsvertrag einseitig zu beenden oder vorübergehend den Zugang zur Dienstleistung zu sperren:

8.3.1. Sollte der Kunde die fälligen Beiträge nach Ablauf der Zahlungsfrist, trotz Mahnung, nicht bezahlt haben, aber auch bei überfälligen Zahlungen oder einer Vertragsverletzung eines weiteren Vertrags mit demselben Lieferanten;

8.3.2. Falls der Kunde eine Ausrüstung für die Benutzung der Dienstleistung in Anspruch nimmt, die den Anforderungen laut den Vorgaben des Lieferanten und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entspricht;

8.3.3. Sollte der Kunde selber oder durch einen Dritten die Ausrüstung und die Netzinfrastruktur (Cloud) oder die Dienstleistung zu rechtswidrigen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Nutzungsvertrag widersprechenden Zwecken benutzt haben;

8.4. Der Lieferant hat das Recht, im Falle einer, aus betriebswirtschaftlichen oder technischen Gründen notwendigen teilweisen oder gesamten Einstellung der Lieferung der Dienstleistung, den Nutzungsvertrag mit einmonatiger schriftlicher Vorankündigung zu beenden. In diesem Fall erstattet der Lieferant dem Kunden bereits für die Zukunft bezahlte Abonnementgebühren binnen 14 Tagen zurück.

8.5. Der Lieferant hat das Recht bei einer durch die Dienstleistung verursachten Gefahr im Verzug den Zugang des Kunden zur Dienstleistung zu sperren. Der Zugang zur Dienstleistung kann bis zu einer endgültigen Klärung der Umstände gesperrt werden.

9. Informationen bezüglich Preisen, Preispaketen und neuen Dienstleistungen laut Nutzungsvertrag/-verträgen

9.1. Der Lieferant darf, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung seitens des Kunden die im Nutzungsvertrag angegebenen Kontaktdaten für Zwecke der Zusendung von Marketing- und Werbemitteilungen für ähnliche, eigene Produkte und Dienstleistungen sowie Produkte von Dritten verwenden. Der Kunde kann sein Nichteinverständnis für den zukünftigen Empfang solcher Nachrichten bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit des Vertrages erklären.

9.2. Der Lieferant stellt Informationen bez. Preisen oder Preispaketen, die gängigen Tarife und Gebühren für den Service der angebotenen Dienstleistungen, sowie über die unterschiedlichen Zahlungsarten und alle damit verbundenen Kosten auf seiner Internetseite in den Büros der Gesellschaft und/oder bei den Handelsvertretungen/Dritten, die vom Lieferanten mit den Rechten laut diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt wurden, zur Verfügung.

10. Schutz der personenbezogenen Daten

10.1. Der Lieferant und allfällige von ihm beauftragte Unternehmen werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich des Lieferanten erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der Lieferant verpflichtet sich und insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem. § 15 Datenschutzgesetz einzuhalten.

10.2. Personenbezogene Informationen von Kunden, die in der Datenbank des Lieferanten enthalten sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden außer mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden.

10.3. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung darf der Lieferant folgende personenbezogene Informationen sammeln, bearbeiten, benutzen und speichern:

10.3.1. Daten der Kunden, die für die Lieferung der Dienstleistung, sowie auch für die Legitimierung der Person für die jeweilige Zugangsstufe des Objekts notwendig sind:

• Daten des Objekts: Name, Adresse, GPS-Koordinaten;
• Daten des Kunden: Daten für den Fernzugang, Benutzerkode und Daten für die Identifizierung zum Zweck der Legitimierung einer Person, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen, Zugehörigkeit zu einer Zugangsstufe (Administrator, Vollzugang , Teilzugang oder Zugang nur zu Informationszwecken);
• Daten für die Verwaltungspunkte – Typ, Version, Identifikationskode, Anzahl, technischer Zustand, Art der Nutzung, Name und Erscheinungsbild.

10.3.2. Notwendige Daten zum Zwecke der Ausfertigung der Kundenrechnungen:

10.3.2.1. Kundendaten:

• Für natürliche Personen: Vor- und Nachname(n), Geburtsdatum und Adresse;
• Für juristische Personen und natürliche Personen: Name, Sitz- und Verwaltungsadresse, die jeweilige Buchungsnummer, UID, Firmenbuchnummer, Gerichtsstand;
• Art der Dienstleistungen;
• Gesamtanzahl der Messeinheiten (Gebühreneinheiten) bezogen auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum;
• Wert der genutzten Dienstleistungen für den jeweiligen Zeitraum;
• Information über die vom Kunden gewählte Zahlungsweise und über die fälligen und bezahlten Beiträge;
• Informationen über vom Kunden beantragten Änderungen der Nutzung der Dienstleistung – Begrenzung der Nutzung, Aufhebung einer Begrenzung;
• Weitere Kundendaten mit seinem schriftlichen Einverständnis laut den Anordnungen des Datenschutzgesetzes.

10.4. Daten über Aktivitäten – Daten, die vom Lieferanten nach Kundenvorgaben zu Parametereinstellungs- und Abrechnungszwecken des Automatisierungssystems bearbeitet werden. Diese Daten sowie weitere temporäre Daten werden vom Lieferanten für den Zeitraum von einem Jahr gespeichert. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Kunden weitergegeben werden.

10.5. Der Lieferant verpflichtet sich die Personendaten und/oder Informationen, die ihm zum Zwecke der Ausführung des Nutzungsvertrages oder für die Nutzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt wurden, nicht an Dritte vermitteln und/oder anders zu verbreiten. Die Personendaten und/oder Informationen von Kunden, die in der Datenbank des Lieferanten gespeichert sind, dürfen nicht an Dritte übermittelt werden, außer in den Fällen eines vorliegenden, schriftlichen Einverständnis seitens des Kunden und in den Fällen in welchen dies vom Gesetz angeordnet wird. Der Lieferant ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten des Lieferanten gespeicherten Daten und Informationen des Kunden gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Lieferant ist jedoch nicht verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu Daten und Informationen zu verschaffen.

10.6. Der Kunde gibt hiermit dem Lieferanten das Recht seine Kundendaten und/oder Daten an Unterauftragnehmer weiterzugeben, die für die Ausfertigung und Eintreibung von Kundenrechnungen notwendig sind, sowie auch an Personen, die in den Bereichen technischer Service und Wartung der Dienstleistung beauftragt werden.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen durch den Lieferanten geändert und ergänzt werden.

11.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Änderungen und Ergänzungen treten innerhalb einer 30-tägigen (dreißig-tägigen) Frist nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Lieferanten in Kraft.

11.3. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, die zum Zeitpunkt der Änderung einen aktuellen Vertrag mit dem Lieferanten haben.

11.4. Der Kunde hat das Recht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten einer Änderung der AGB durch den Lieferanten seinen Vertrag zu kündigen. Sollte innerhalb dieser Frist kein Gebrauch von diesem Recht gemacht werden, gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

11.5. Das Kündigungsrecht laut Punkt 11.4 gilt jedoch nicht falls die Änderung der AGB, auf den Nutzungsvertrag eines Kunden nicht anwendbar ist.

12. Benachrichtigungsarten

12.1. Die zugelassenen Benachrichtigungsarten für beide Seiten in den Fällen eines Vertragsbruchs oder einer Streitfrage sind schriftlich zu verrichten:

12.1.1. Durch die Versendung eines Briefs per Einschreiben an beide Vertragsseiten;

12.1.2. Durch eine E-Mail, gesendet vom Kunden an die Support-Emailadresse des Lieferanten, ordnungsgemäß bestätigt durch eine automatisch generierten Bearbeitungsnummer vom Supportsystem des Lieferanten.

13. Anwendbares Recht

13.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten zwischen den Vertragsparteien zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Lieferanten als vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vor vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

14. Sonstiges

14.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

14.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.